Verwaltungsrat beschließt Restart

Der Verwaltungsrat des Schützenvereins Bad Rotenfels hat letzte Woche in seiner Sitzung den Restart des Trainingsbetriebs beschlossen. Unter den aktuellen Corona-Bestimmungen startet der Trainingsbetrieb im Luftgewehrschießen am Donnerstag den 18.06.2020. Die Jugend wird dazu separat von den Trainern kontaktiert. Im Erwachsenenbereich ist eine vorherige Anmeldung über die Homepage hier notwendig. Das benötigte Passwort wird durch die Vorsitzenden vergeben. Ein Training ohne vorhergehende Reservierung / Buchung ist nicht möglich. Der Restart des Trainingsbetriebs des Kleinkaliberschießens findet am Sonntag den 21.06.2020 statt. Hierzu ist ebenfalls eine vorherige Buchung über das Internet notwendig. Der Wirtschaftsbetrieb bleibt bis auf weiteres geschlossen.

1. Abstand halten
Während den gesamten Trainingseinheiten muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden. Ein direkter körperlicher Kontakt ist untersagt. In geschlossenen Räumen sind hochintensive Ausdauerbelastungen untersagt.

2. Gruppengröße
Es stehen maximal 5 Schießstände zur Verfügung. Daher sind Trainings nur mit maximal 5 Personen erlaubt.

3. Sport- und Trainingsgeräte
Die gemeinsam benutzten Sport- und Trainingsgeräte (z.B. Vereinswaffen) müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden. Das Desinfektionsmittel hierfür wird vom Verein bereitgestellt.

4. Kontakte außerhalb der Trainingszeiten
Kontakte außerhalb der Trainingszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Ansammlungen im Eingangsbereich sind untersagt. Die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens eineinhalb Metern ist zu gewährleisten. Falls Toiletten die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.

5. Umkleiden und Sanitärräume
Die Sportlerinnen und Sportler müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen. Auf den Frauen und Männer Toiletten dürfen sich maximal jeweils eine Person gleichzeitig befinden.

6. Verantwortliche Person und Dokumentation Teilnehmer
Für jede Trainingsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der genannten Auflagen verantwortlich ist. Die Namen, Beginn und Ende des Besuchs sowie die Telefonnummer oder Adresse aller Trainingsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren. Die Daten müssen dem Betreiber vollständig und zutreffend zur Verfügung stehen. Die Daten werden nach 4 Wochen der Erhebung zu löschen. Ein Ordner mit den Teilnahmenachweisen liegt in der Schießhalle aus.

7. Ausschluss vom Trainingsbetrieb
Von der Teilnahme am Trainingsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

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