Liebe Vereinsmitglieder,
Liebe Gäste,
ab dem 03.11.2021 tritt in Baden-Württemberg die Warnstufe der Corona-Landesverordnung in Kraft.
Daraus resultieren für den Vereins- und Trainingsbetrieb folgende Regeln:
- Ab Mittwoch den 03.11.2021 ist der Zutritt nur noch für Vollständig Geimpfte oder Genesene Personen möglich. Wer weder geimpft noch genesen ist, benötigt zur Teilnahme einen negativen PCR-Test. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein.
- Ein Einchecken mit der Luca App oder durch schriftliche Dokumentation ist verpflichtend.
- Abstand von 1,5m wann immer es möglich ist.
- Wer grippeähnliche Symptome aufweist oder in den letzten Tagen Kontakt mit einem nachweislich Corona-Infizierten hatte, dem wird kein Zugriff gewährt.
Ausnahmen von der PCR-Pflicht:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf
der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule) - Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test
erforderlich) - Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis
notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich) - Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
- Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine
Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich
Die aktuelle Corona-Verordnung kann hier heruntergeladen werden:
Wir danken für Ihre Mithilfe.