Neue Corona Regeln ab dem 03.11.2021

Liebe Vereinsmitglieder,
Liebe Gäste,

ab dem 03.11.2021 tritt in Baden-Württemberg die Warnstufe der Corona-Landesverordnung in Kraft.

Daraus resultieren für den Vereins- und Trainingsbetrieb folgende Regeln:

  • Ab Mittwoch den 03.11.2021 ist der Zutritt nur noch für Vollständig Geimpfte oder Genesene Personen möglich. Wer weder geimpft noch genesen ist, benötigt zur Teilnahme einen negativen PCR-Test. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein.
  • Ein Einchecken mit der Luca App oder durch schriftliche Dokumentation ist verpflichtend.
  • Abstand von 1,5m wann immer es möglich ist.
  • Wer grippeähnliche Symptome aufweist oder in den letzten Tagen Kontakt mit einem nachweislich Corona-Infizierten hatte, dem wird kein Zugriff gewährt.

 

Ausnahmen von der PCR-Pflicht:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
  • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf
    der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test
    erforderlich)
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis
    notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine
    Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich

 

Die aktuelle Corona-Verordnung kann hier heruntergeladen werden:

Wir danken für Ihre Mithilfe.
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