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Corona-Regeln
1. Abstand halten
Während den gesamten Trainingseinheiten muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden. Ein direkter körperlicher Kontakt ist untersagt. In geschlossenen Räumen sind hochintensive Ausdauerbelastungen untersagt.
2. Gruppengröße
Es stehen maximal 5 Schießstände zur Verfügung. Daher sind Trainings nur mit maximal 5 Personen erlaubt.
3. Sport- und Trainingsgeräte
Die gemeinsam benutzten Sport- und Trainingsgeräte (z.B. Vereinswaffen) müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden. Das Desinfektionsmittel hierfür wird vom Verein bereitgestellt.
4. Kontakte außerhalb der Trainingszeiten
Kontakte außerhalb der Trainingszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Ansammlungen im Eingangsbereich sind untersagt. Die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens eineinhalb Metern ist zu gewährleisten. Falls Toiletten die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.
5. Umkleiden und Sanitärräume
Die Sportlerinnen und Sportler müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen. Auf den Frauen und Männer Toiletten dürfen sich maximal jeweils eine Person gleichzeitig befinden.
6. Verantwortliche Person und Dokumentation Teilnehmer
Für jede Trainingsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der genannten Auflagen verantwortlich ist. Die Namen, Beginn und Ende des Besuchs sowie die Telefonnummer oder Adresse aller Trainingsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren. Die Daten müssen dem Betreiber vollständig und zutreffend zur Verfügung stehen. Die Daten werden nach 4 Wochen der Erhebung zu löschen. Ein Ordner mit den Teilnahmenachweisen liegt in der Schießhalle aus.
7. Ausschluss vom Trainingsbetrieb
Von der Teilnahme am Trainingsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.